Sehr geehrter Gast,
bitte beachten Sie nachstehende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Attika Reisen regeln.
(Stand November 2010)
Soweit über Attika Reisen ausschließlich eine Fährleistung gebucht wird, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Attika Reisen nur Partner eines Vermittlungsvertrages ist. Auch insoweit ist die Haftung von Attika Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, begrenzt auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Es gelten dann die allgemeinen Bedingungen und Informationen bzw. die Beförderungsbedingungen der Superfast Ferries bzw. Minoan Lines, welche Sie auf Wunsch direkt bei Attika Reisen oder in Ihrem Reisebüro erhalten. Superfast Ferries bzw. Minoan Lines haftet gemäß der Athener Übereinkunft von 1974 und dem griechischen Seerecht, welche Haftungsobergrenzen im Schadensfall vorsehen. Wird eine Fährleistung in Zusammenhang mit einer Hotelbuchung bei Attika Reisen gebucht, gelten die nachfolgenden besonderen Bedingungen, sowie die abgedruckten allgemeinen Bedingungen von Attika Reisen.
Passagiere mit bestätigter Buchung werden gebeten, sich spätestens 2,5 Stunden vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit am Einschiffungspunkt einzufinden. Mit Campingmobilen bzw. Wohnwagen reisende Passagiere werden gebeten, sich 3 Stunden vor der Abfahrtszeit einzufinden. Der Check-In endet 20 Minuten vor Abfahrt des Schiffes. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen durch den Passagier behält sich der Reiseveranstalter bzw. die Reederei das Recht vor, die bestehende Reservierung zu stornieren und stattdessen andere Passagiere zu befördern. Ein Verlust des Beförderungsanspruchs zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten ist damit nicht verbunden. Der Reiseveranstalter bzw. die Reederei haften dem Reisenden nicht für Schäden oder Aufwendungen, welche daraus entstehen, dass der Reisende diese Bestimmungen nicht einhält. Alle Passagiere müssen einen gültigen Pass oder Personalausweis mit sich führen.
Besitzer von Tickets mit offenem Reisedatum müssen den Tag ihres Reiseantritts rechtzeitig im voraus einer der autorisierten Vertretungen von Superfast Ferries bzw. Minoan Lines mitteilen. Der Preis für die Rückfahrt hängt vom Reisezeitraum ab, und etwaige Unterschiede zwischen der im voraus bezahlten Summe und dem tatsächlichen Preis sind vom Fahrgast am Abfahrtshafen zu begleichen. Falls keine Plätze am gewünschten Datum verfügbar sind, wird das Unternehmen eine Ersatzreise zu einem anderen Datum anbieten, wenn es dazu in der Lage ist. Andernfalls behält sich Attika Reisen die Absage der Reise vor. Eine volle Entschädigung kann in diesem Fall nur von der Buchungsstelle, bei der die Reise gebucht wurde und unter Zustimmung des Unternehmens geleistet werden.
Sollte eine Pauschalreise, d.h. die Fährpassage in Kombination mit einem Hotelaufenthalt in Griechenland storniert werden, so belaufen sich die Prozentsätze, die Attika Reisen pro Reiseteilnehmer verlangt, wie im Folgenden dargestellt. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt.
bis 30 Tage vor Reisebeginn | 20% |
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn | 25% |
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn | 30% |
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn | 45% |
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn | 55% |
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn | 75% |
Maßgeblich zur Festlegung der Prozentsätze ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung durch den Kunden. Attika Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung. Rückerstattungen sind lediglich bei Attika Reisen möglich.
Stornobedingungen „Nur-Fähre“
(Superfast Ferries und Minoan Lines)
ab dem Zeitpunkt der Ticketausstellung bis 30 Tage vor Abreise | 10% |
ab 29. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt | 25% |
ab 6. Tag bis 24 Std. vor Reiseantritt | 50% |
weniger als 24 Stunden | 100% |
Bei den Hafenagenturen sind lediglich Stornierungen, nicht jedoch eine Rückerstattung möglich. Für den „Super saver“-Tarif gelten gesonderte Stornobedingungen. Diese erhalten Sie auf Anfrage.
Die Bedingungen für die Umbuchung einer Pauschalreise, d.h. die Fährpassage in Kombination mit einem Hotelaufenthalt in Griechenland finden Sie in den Allgemeinen Reisebedingungen unter den Punkten 5.5., 5.6. und 5.8. Vor Ort können Sie Ihren Hotelaufenthalt nach Rücksprache mit unserer Reiseleitung im Rahmen der Kapazitäten des Hotels gegen eine Gebühr von € 15 pro Person verlängern lassen. Die dann nötig werdende Umbuchung mit der Fähre erledigen Sie bitte selbst bei der jeweiligen Hafenagentur oder bei der Reederei direkt. Entstehende Umbuchungsgebühren der Reederei gehen dabei zu Ihren Lasten.
Beim Verlust von Tickets ist umgehend Attika Reisen oder die Reederei zu verständigen. Durch den Verlust von Tickets entstehende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
Wichtiger Hinweis: Bei der Einschiffung müssen die Passagiere ihre Eigentumsrechte für die Tickets durch Ihren Personalausweis oder Reisepass nachweisen.
Tickets der Superfast Ferries und Minoan Lines gelten 1 Jahr ab Ausstellung und nur für die auf dem Ticket angegebene Strecke. Attika Reisen ist berechtigt, den gesamten Gegenwert des Tickets zurückzubehalten, sollte der Passagier seine Reise an einem Hafen unterbrechen, außer wenn dies wegen höherer Gewalt erfolgt. Etwaige Änderungen sind bei Attika Reisen zu beantragen. Rückerstattungen auf den Ticketpreis müssen innerhalb von 3 Monaten bei der Buchungsstelle eingereicht werden.
Bei Unfällen bei der Beförderung auf Fähren haftet Attika Reisen im Fall von Tod oder Personenschäden bei Passagieren beschränkt nach § 664 HGB und den dazu als Anlage beigefügten Bestimmungen.
Weder Attika Reisen noch die Reederei haften für den Verlust von Geld oder Wertgegenständen, es sei denn diese Gegenstände sind zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt worden. Geld oder Wertgegenstände können an der Rezeption des Schiffes zur Aufbewahrung abgegeben werden. Gepäckstücke können im Fahrzeug, in den Gepäckräumen oder in den Kabinen aufbewahrt werden. Attika Reisen empfiehlt den Abschluss einer Gepäck- bzw. Fährversicherung. Alle Gepäckstücke sollten mit Namen und dem Abfahrtsdatum versehen sein. Attika Reisen bzw. die Reederei beschränken die Haftung für den Verlust von hinterlegtem Geld oder Wertgegenständen, den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck oder Fahrzeugen gemäß der Athener Übereinkunft von 1974.
Kurzfristige Änderungen im Fahrplan der Superfast Ferries und Minoan Lines sind jederzeit möglich. Eine Rückbestätigung der Abfahrtszeiten für die Rückfahrt sollte vor Ort telefonisch beim jeweiligen Hafenagenten vorgenommen werden. Weder Attika Reisen noch die Reederei haften für eventuelle Verspätungen und Folgeschäden verursacht durch widrige Wetterverhältnisse bzw. Wartezeiten bei den italienischen und/oder griechischen Hafenbehörden.
Veranstalter: Attika Reisen GmbH & Co.KG
Sonnenstr. 3, 80331 München
Telefon: (089) 54 555 - 100
Telefax: (089) 54 555 - 280
eMail: attika@attika.de
Attika Reisen GmbH & Co. KG, Sitz München
Handelsregister München: A 71193
Pers. haft. Ges.: Attika Reisen Verwaltungs GmbH
Handelsregister München: B 52328
Geschäftsführung: Michael Karavás
Steuernummer: 601/23302
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE812104602
Wo die Welt am schönsten ist. Oder Sie. Träume werden wahr. Genießen Sie es, von Kopf bis Fuß verwöhnt zu werden.