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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Sehr geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Attika Reisen regeln. |
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1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung |
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Der Reisevertrag kommt durch Ihre Reiseanmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Anmeldung und Bestätigung können dem von Ihnen ausgewählten Reisebüro erklärt
werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sie sind an Ihre Reiseanmeldung bzw. Reiseanfrage
grundsätzlich 10 Tage gebunden, wenn nicht ausnahmsweise in der Anmeldung eine unverzügliche Erklärung über die Annahme des Angebots ausdrücklich gefordert ist. Für diesen Fall verkürzt
sich die Bindungsfrist auf 4 Tage.
Die schriftliche Reisebestätigung enthält alle für die Reise wichtigen Angaben, z.B. Art der Unterbringung, Zusatzprogramme und Preis. Abweichungen
des Inhalts der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist. |
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2. Bezahlung |
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Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, zuzüglich der Prämie für eine eventuell mitgebuchte Reiserücktrittskosten-Versicherung fällig. Bei Zahlung mit Kreditkarte (MasterCard und VISA) berechnen wir für Reisen bis 31.10.10 1% des Reisepreises (Disagio). Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651k III BGB erfolgen. Weitere Zahlungen auf den Reisepreis werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, üblicherweise jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, sofern die Reise nicht mehr aus den in Abs. 4 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht in voller Höhe bezahlt werden, berechtigt uns dies nach Fristsetzung zur Ablehnung der Leistung und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Abs. 5.3.1. bzw. Abs. 5.3.2.. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt. Kurzfristige Buchungen, weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, müssen schriftlich erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig ist.
Bürgschaft für Reisepreiszahlungen durch:
Zurich Gruppe Deutschland
– Kautionsversicherung –
Vertrag Nr. 704.000.497.670
Solmsstraße 27–37
60252 Frankfurt am Main |
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3. Leistungen und Preise |
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Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Katalog und den Hinweisen im Preisteil. Sonderabgaben, die an Flughäfen für die Sicherheitsprüfung erhoben werden, sind bereits im Reisepreis enthalten. |
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4. Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt durch Attika Reisen |
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Attika Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Attika Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:
1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Attika Reisen vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
2. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Attika Reisen vom Reisenden verlangen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Attika Reisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Attika Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis dem Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Attika Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Attika Reisen gegenüber geltend zu machen. Leistungsänderungen durch den Veranstalter sind nur möglich insofern sie für den Reisenden zumutbar sind.
Attika Reisen behält sich eine Preisanpassung vor, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist.
Attika Reisen kann den Vertrag kündigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen, Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmungen etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung, Zerstörung von Unterkünften und technischen Katastrophen. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, erstattet Attika Reisen den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen.
Die Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen Attika Reisen und der Reisende je zur Hälfte.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit einer Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist Attika Reisen berechtigt von dem Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert bzw. spätestens jedoch zwei Wochen vor Reisebeginn.
Bitte beachten Sie, dass die im Katalog und Preisteil ausgewiesenen Flugtage und Flugzeiten nicht Bestandteile des Reisevertrages sind. Diese entsprechen dem Stand der Drucklegung des Sommer-Kataloges im November 2009 bzw. des Winter-Kataloges im Juli 2010 und sind daher unverbindlich. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass An- bzw. Abreisetage nicht als Erholungstage angesehen werden dürfen. |
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5. Rücktritt, Umbuchungen, Namensänderungen, Nichtantritt |
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5.1. Sie können jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In eigenem Interesse und zur
Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei Attika Reisen. 5.2. Treten
Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, z.B.
wegen verpasster Anschlussflüge, kann Attika Reisen angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns
berücksichtigt. 5.3. Attika Reisen behält sich vor, die
Entschädigung konkret oder nach folgender Pauschalierung zu berechnen.
Die Höhe der Prozentsätze richtet sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt
des Einganges der Rücktrittserklärung. In der Regel belaufen sich die
Prozentsätze, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen, wie im Folgenden
dargestellt. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze und
Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht
nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden
bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt.
5.3.1. bei Pauschalreisen (mit Flug):
| bis 30 Tage vor Reisebeginn |
20% |
| ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn |
25% |
| ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn |
30% |
| ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn |
45% |
| ab dem 6. Tag vor Reisebeginn |
55% |
| am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn |
75% |
Für Flugreisen gelten folgende gesonderte Stornobedingungen:
| bis 30 Tage vor Reisebeginn |
20% |
| ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn |
25% |
| ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn |
30% |
| ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn |
45% |
| ab dem 6. Tag vor Reisebeginn |
75% |
| am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn |
100% |
Für Flugreisen mit Linienfluggesellschaften gelten gesonderte Stornobedingungen.
5.3.2. bei Selbstanreise
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens jedoch € 50 p.P.
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie bei Flugreisen (siehe 5.3.1.).
5.3.3. Bei Ferienwohnungen und Villen sind die Stornostaffeln der
einzelnen Häuser individuell und können auf Verlangen bei Attika Reisen
angefordert werden.
5.4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reisedokumente
(Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) zurückzugeben, da sonst der volle
Reisepreis berechnet werden muss. Rückerstattungen sind lediglich bei
Attika Reisen möglich.
5.5. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen z.B. des Reisetermins, des
Reisezieles, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen
besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung
vorgenommen, kann Attika Reisen bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr
in Höhe von Euro 15 p.P. verlangen. Kurzfristige Umbuchungen auf Wunsch
des Kunden ab dem 29. Tag vor Reisebeginn können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom
Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1. bis 5.4. der Reisebedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. In diesem Fall gelten
die Stornobedingungen wie unter 5.3.1. und 5.3.2. angegeben. Wir weisen
bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise darauf hin, dass Ihnen
jederzeit die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass Attika Reisen
kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als
angesetzt. Reisen bei denen die Buchung weniger als 30 Tage vor
Reisebeginn erfolgt ist und Reisen mit reduzierten Preisen
(Sonderangebote) können ebenfalls nur nach Rücktritt des Kunden und
gleichzeitiger Neuanmeldung umgebucht werden. Auch in diesem Fall gelten
die Stornobedingungen wie unter 5.3.1. und 5.3.2. angegeben.
5.6. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind bis 30 Tage
vor Reiseantritt kostenlos. Ab dem 29. Tag erheben wir eine Gebühr in
Höhe von Euro 15 p.P. pro Namensänderung. Bei Linienflügen müssen
Namensänderungen bei der Fluggesellschaft angefragt und gemäß den
Bedingungen der Linienfluggesellschaft berechnet werden. Teilnehmer und
Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel der
Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen
Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wenn zwei oder
mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben
und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers
tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern, oder,
wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Reiseteilnehmer, die Nurflug gebucht haben oder im Zielgebiet die
Reiseleitung oder eine über Attika Reisen gebuchte Unterkunft nicht
beanspruchen, sind verpflichtet, sich zwei Tage vor dem Rückflug von der
örtlichen Reiseleitung oder der Fluggesellschaft den Rückflugzeitpunkt
bestätigen zu lassen.
5.8. Bei Umbuchungen von Flügen im Zielgebiet (bei der Attika
Reiseleitung) wird – soweit Flugplätze vorhanden sind – eine
Bearbeitungsgebühr von Euro 25 berechnet. Je nach Verfügbarkeit kann
sich der Reisepreis aufgrund der Umbuchung erhöhen. Es besteht kein
Anspruch auf eine Umbuchung vor Ort.
5.9. Für Gruppen gelten gesonderte Bedingungen. Diese werden mit der
Reisebestätigung ausgehändigt.
5.10. Tickethinterlegungen sind generell möglich. Für Tickethinterlegung wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 20 p.P. berechnet. |
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6. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters |
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Als vertragliche Luftfrachtführer und
Seefrachtführer haftet Attika Reisen neben dem ausführenden
Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in
Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen und nach der Athener
Konvention von 1974 für die Beförderung von Passagieren auf See und
deren Gepäck nach dem griechischen Seerecht, etc.. Dies gilt auch für
die Festlegung der Haftungshöchstgrenzen.
Schadensersatzansprüche können nur bei Verschulden des ausführenden
Luftfrachtführers geltend gemacht werden. Bei Verspätungen und damit
zusammenhängenden Schäden bestehen Ansprüche gegen Attika Reisen nur
dann, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden oder Wert oder
Tauglichkeit der Gesamtreise aufgehoben oder gemindert sind. Dies liegt
dann nicht vor, wenn bei An- oder Abreise selbst lästige, aber zumutbare
Verzögerungen eintreten, auf die Attika Reisen keinen Einfluss nehmen
kann.
In den Fällen, in denen Attika Reisen Fremdleistungen vermittelt, z. B.
bei Ausflügen, Sportprogrammen, Sportveranstaltungen u. ä. haftet Attika
Reisen nicht für Störungen dieser Leistungen. Die vertragliche Haftung
von Attika Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
beschränkt auf den dreifachen Reisepreis soweit ein Schaden des Kunden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit
der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die
deliktische Haftung von Attika Reisen für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungssummer gilt jeweils je Kunde und
Reise.
Ansprüche auf Rückerstattung bei Minderung und vertragliche
Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Außervertragliche
Schadensersatzansprüche, die auf den Ersatz von Sachschäden gerichtet
sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Verjährungsbeginn ist die vertraglich vorgesehene
Beendigung der Reise. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt ferner nicht für
sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
Attika Reisen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von Attika Reisen beruhen. |
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7. Identität des Luftfahrtunternehmens |
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Attika Reisen unterrichtet die Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Dies bezieht sich auch ausdrücklich auf Fälle in welchen sich das Luftfahrtunternehmen kurzfristig ändert. |
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8. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften |
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Attika Reisen informiert über die
wesentlichen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für
deutsche Staatsbürger. Attika Reisen haftet für eine schuldhaft falsche
Mitteilung. Für die Einhaltung der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen
ist der Reisende selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Lasten des Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen
Reisepass verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen
zuständigen Konsulat des Reiselandes informieren.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte
ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. |
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9. Gerichtsstand |
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Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss
ihres Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. |
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Hinweise: |
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1. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche, die über den Inhalt
unseres Kataloges hinausgehen, vom Reisebüro erst nach Rücksprache mit uns
bestätigt werden können.
2. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss des Attika-Reiseschutz-Paket-Plus. Sofern Sie diesen Komplettschutz nicht wünschen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.
Sie erhalten diese Versicherungen bei Attika Reisen oder in Ihrem Reisebüro.
3. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir im Handgepäck zu verwahren, da die
Haftung beim Transport beschränkt ist. 4. EU-Handgepäck-Neuregelung: Die neuen Vorschriften für das Handgepäck von Fluggästen traten am Montag, dem 6. November 2006 in Kraft. Die Richtlinien der EU entsprechen weitgehend den Vorgaben der US-Behörden, die seit Ende September 2006 für alle Flüge in die und aus den USA bestehen. Nach den neuen einheitlichen Regelungen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Cremes auf 100 ml pro Behältnis beschränkt. Diese müssen in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden. Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Passagiere können aber Alkohol, Parfüms und andere Flüssigkeiten nach der Sicherheitskontrolle an den Gates und im Flugzeug kaufen. Das gilt allerdings nicht für Flüge in die USA. Dort gelten die strengeren Vorschriften. Die Regeln gelten für alle Flüge mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, von Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada.
5. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen, dass im
Einzelfall bei der Durchführung der Reise Probleme auftreten. In diesem Fall
weisen wir darauf hin, dass der Reisende verpflichtet ist, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Attika-Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der
Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein. Sie sollten sich von der Reiseleitung den Empfang Ihrer
Mängelbehauptung bestätigen lassen. Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht
zur Anerkennung von Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
berechtigt.
6. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der
Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst dann
zulässig, wenn Attika Reisen innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten
angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur
zulässig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers
gerechtfertigt ist.
7. Sollten während der Laufzeit des Kataloges Gesetzesänderungen auch eine
Änderung unserer „Allgemeinen Reisebedingungen“ in einzelnen Punkten
erforderlich machen, werden wir diese neuen Bedingungen unseren Verträgen, die
ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen geschlossen werden,
zugrunde legen. Sie erhalten die neuen Bedingungen in Ihrem Reisebüro
ausgehändigt, auf jeden Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss.
8. Stand Juli 2010 |
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Impressum |
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Veranstalter: Attika Reisen GmbH & Co.KG
Sonnenstr. 3, 80331 München
Telefon: (089) 54 555 - 100
Telefax: (089) 54 555 - 280
eMail: attika@attika.de
Attika Reisen GmbH & Co. KG, Sitz München
Handelsregister München: A 71193
Pers. haft. Ges.: Attika Reisen Verwaltungs GmbH
Handelsregister München: B 52328
Geschäftsführung: Michael Karavás
Steuernummer: 601/23302
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE812104602 |
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